Der Auftrag, bei dem es am wenigsten um Möbel geht und am meisten um Vertrauen.
Das geschieht auch dann, wenn niemand vor Ort ist. Gefundene persönliche Gegenstände werden dokumentiert und den Angehörigen oder dem Willensvollstrecker übergeben.
Bilder, Porzellan, Musikinstrumente, Modelleisenbahnen und Möbel aus früheren Epochen haben oft einen Wert, den Angehörige nicht einschätzen können. Wir sichten solche Bestände vor der Räumung und sagen offen, was verkäuflich ist. Bei ungewöhnlichen Stücken empfehlen wir eine unabhängige Schätzung, statt selbst eine Zahl zu nennen.
Eine Räumung schafft Fakten, die sich nicht rückgängig machen lassen. Deshalb halten wir vorher schriftlich fest, was mitgenommen, was zurückbehalten und was angerechnet wird. Alle Beteiligten erhalten diese Aufstellung. Ohne diese Klarheit räumen wir nicht.
Ist eine Behörde oder ein Willensvollstrecker involviert, arbeiten wir nach deren Vorgaben, dokumentieren die Räumung mit Fotos und beginnen erst, wenn die Freigabe vorliegt.
Wir nehmen ab, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.